Batterie Beleuchtung
Eine Fahrrad Beleuchtung ist natürlich Pflicht, vor allem dann, wenn man im Dunkeln mit dem Bike unterwegs ist. Es gibt eine Vorschrift für die Fahrrad Beleuchtung, welche besagt, dass an jedem Bike eine fest installierte Lichtanlage vorhanden sein, wenn dieses mehr als 11 Kilo wiegt.
Viele Fahrradfahrer haben eine Batterie Beleuchtung an ihren Fahrrädern. Diese sollte allerdings nicht die einzige Fahrrad Beleuchtung sein. Bei einer Überprüfung durch die Polizei muss auch nachgewiesen werden, dass die fest installierte Lichtanlage am Bike vorhanden ist und diese auch einwandfrei funktioniert. Selbstverständlich kann an einem Fahrrad immer etwas kaputt gehen, aber ein Fahrradfahrer hat darauf zu achten, dass seine Fahrrad Beleuchtung einwandfrei funktioniert. Wer sich eine Batterie Beleuchtung an sein Bike montiert, der sollte natürlich für die Batterie Beleuchtung auch stets Ersatzbatterien dabei haben.
Für die batteriebetriebene Fahrrad Beleuchtung gibt es allerdings auch Akkus, die wesentlich länger für die notwendige Fahrradbeleuchtung sorgen. Rennräder, die weniger als 11 Kilo dürfen wiegen, dürfen durchaus nur mit der Batterie Beleuchtung betrieben werden. Denn für Rennräder unter 11 Kg ist eine fest montierte Fahrrad Beleuchtung keine Pflicht. Die Batterie Beleuchtung am Rennrad muss dafür allerdings jederzeit voll funktionstüchtig sein. Wer ohne eine funktioniere Fahrrad Beleuchtung in der Dämmerung unterwegs ist und erwischt wird, der muss sogar mit einer Bußgeldstrafe rechnen. |